Autor: Eckersdorf |
Der Aufwand für ärztliche Behandlung und sonstige medizinische Versorgung wird gem. Art.
Nach Abschluss der Heilbehandlung sind alle ärztlichen Unterlagen zur Berechnung an die polnische Versicherung zu übersenden. Vorschüsse sind nach Absprache möglich. Zunächst ist ein Attest anzufordern, bei erheblichen Verletzungen ein Arztbericht.
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