Autor: Eckersdorf |
Den Hinterbliebenen werden die Todesfallkosten wie Beerdigungs- und Grabsteinkosten ersetzt. Zu berücksichtigen sind bei der Festlegung der Höhe die typischen Traditionen der Umgebung und die lokalen Bräuche. Sie sind durch Belege nachzuweisen.
Die Erstattung erfolgt an die Person, die die Kosten getragen hat. Eine evtl. Zuzahlung eines Sozialversicherungsträgers wird abgezogen.
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