Autor: Eckersdorf |
Der Geschädigte kann eine angemessene Rente verlangen, falls der Schaden dazu geführt hat, dass sich seine Bedürfnisse erhöht haben. Sofern sich der Schadensumfang zum Zeitpunkt einer gerichtlichen Entscheidung nicht feststellen lässt, kann dem Geschädigten eine vorläufige Rente zuerkannt werden, Art.
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