Keine Eigenersparnis bei geringer Mietwagenbeanspruchung

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

der von Ihnen bei den Mietwagenkosten vorgenommene Abzug ist nicht begründet, da von einer Anrechnung ersparter Eigenkosten  

bei geringer Mietwagenbeanspruchung abzusehen ist.

Dies ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt (BGH, Urt. v. 05.02.2013 - VI ZR 290/11, DAR 2013, 194).  

Wir fordern Sie daher auf, den Differenzbetrag bis zum . auszugleichen.

Sollte eine Zahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen, werden wir ohne weitere Vorankündigung gerichtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rechtsanwalt

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