Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen, der im Wald geladenes Langholz transportiert hatte, wegen fahrlässigen Führens einer Fahrzeugkombination trotz Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um 39,7 % in Tateinheit mit fahrlässigem Führen eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger mit über 2 t zulässigem Gesamtgewicht trotz Überschreitung der zulässigen Achslast um 28,4 % zu einer Geldbuße von 1000 DM und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat gegen ihn. Die auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützte Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte Erfolg.
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