Mietwagenkosten

Autor: Göppl

Die Kosten für ein Ersatzfahrzeug sind gegenüber der hiesigen Regelung nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erstattbar.

Nach der Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts muss das Unfallfahrzeug für die Ausübung des Berufs erforderlich gewesen sein, um die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu rechtfertigen.

Grundsätzlich ist der Halter eines privat genutzten Fahrzeugs darauf verwiesen, öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen. Ausnahmen hiervon, die zu einer Erstattung der Mietwagenkosten führen, sind nur für die folgenden Fallgruppen ersichtlich geworden: Die Fahrt zur Arbeitsstelle kann nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit solchen nur unter Inkaufnahme eines unzumutbaren zeitlichen Mehraufwands (2-3 Stunden) zurückgelegt werden. Auch wenn das Privatfahrzeug während einer Urlaubsreise beschädigt wurde, wird ein Mietwagen zuerkannt.

Auch in der Schweiz gibt es Vereinbarungen zwischen dem Verband der Mietwagenunternehmen und der Schweizerischen Vereinigung der Haftpflicht-und Motorfahrzeug-Versicherer. Die Kosten für das Ersatzfahrzeug sollten dem dort festgelegten Tarif für einen Wagen gleichartigen Typs entsprechen. Anderenfalls ist wie hier mit einer Kürzung zu rechnen.