Abschleppkosten

Autor: Göppl

Abschleppkosten werden sowohl im Reparatur- wie im Totalschadensfall übernommen, grundsätzlich jedoch nur die bis zur nächstgelegenen, geeigneten Werkstätte.

Dies schließt an sich eine Erstattung in den Fällen aus, in denen das beschädigte Fahrzeug zur Durchführung der Reparatur nach Deutschland verbracht wird. Allerdings lässt sich erfahrungsgemäß hier mit Erfolgsaussicht argumentieren, dass hierdurch sonst erheblich höhere Reparaturkosten eingespart worden sind, nachdem das Reparaturkostenniveau in der Schweiz deutlich höher liegt als hier.

Beim Totalschaden lassen sich die Abschleppkosten nach Deutschland dann durchsetzen, wenn das Fahrzeug noch einen erheblichen Restwert hatte.