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Versicherung
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Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... ist mit dem Zweifachen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren und hat damit wesentlich zum Unfall beigetragen.
Mit diesem Regelverstoß ist die ernsthafte Möglichkeit gegeben, dass im Fall einer vom Wendenden in Rechnung zu stellenden leichten Geschwindigkeitsübertretung der Unfall hätte vermieden werden können.
Der gegen meinen Mandanten sprechende Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden ist damit erschüttert.
Andererseits wird seine Mithaftung wegen Nichtbeachtung der erhöhten Sorgfaltspflichten beim Wenden im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge berücksichtigt.
Im Ergebnis ist hier eine Haftungsteilung von 50 : 50 gerechtfertigt.
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