Mithaftungsquote bei erkennbarem Zurücksetzen

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mandant hat beim Zurücksetzen des Fahrzeugs zunächst die linke Straßenseite im Sinne der Vorwärtsfahrt benutzt und war dann kurz vor Eintreffen Ihre... Versicherungsnehmer... auf de...en rechte Fahrbahn hinübergewechselt.

Obwohl damit mein Mandant gegen die Regeln des § 9 Abs. 5 StVO verstoßen hat, trifft auch Ihr... Versicherungsnehmer... eine Mitschuld am Zustandekommen des Unfalls. Da diese... bereits von weitem das auf der für ihn linken Straßenseite zurückstoßende Fahrzeug bemerken konnte und musste, bestand eine unklare Verkehrslage, die ihn zu einer besonderen Vorsicht verpflichtete und die er nur durch eine sofortige Verminderung der Geschwindigkeit meistern konnte. Er durfte keinesfalls darauf vertrauen, dass der auf der falschen Fahrbahnseite sich ihm entgegenbewegende Mandant dort verbleiben werde (vgl. BayObLG, Urt. v. 05.07.1966 - 2 b St 99/66, VRS 31, 374).

Bei Abwägung aller relevanten Umstände ist eine Mithaftung Ihrerseits von einem Drittel begründet.  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

 

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