OLG Hamm - Beschluss vom 02.09.2001
5 Ss OWi 667/01
Normen:
StVO § 37 ; StVG § 25 ;

Rotlichtverstoß; Absehen vom Fahrverbot bei einem Wahrnehmungsfehler; Verwechseln der Lichtzeichenanlage durch den Betroffenen

OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2001 - Aktenzeichen 5 Ss OWi 667/01

DRsp Nr. 2001/15714

Rotlichtverstoß; Absehen vom Fahrverbot bei einem Wahrnehmungsfehler; Verwechseln der Lichtzeichenanlage durch den Betroffenen

»Zum Absehen von einem Fahrverbot bei einem auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden Rotlichtverstoß«

Normenkette:

StVO § 37 ; StVG § 25 ;

Gründe:

Das Amtsgericht Dortmund hat gegen den Betroffenen mit Urteil vom 23. April 2001 wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens in Tateinheit mit einem fahrlässigen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO eine Geldbuße von 400,- DM sowie ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt. In den Urteilsgründen ist folgender Sachverhalt festgestellt: