Autor: Eckersdorf |
Die Rechtsgrundlage für die Zahlung von Schmerzensgeld ergibt sich aus Art.
Die Bemessung des Entschädigungsbetrags erfolgt vergleichbar der deutschen Regelung nach den Beträgen, die in der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zugebilligt wurden. Die Bewertung im Schadensregulierungsverfahren erfolgt oftmals durch eine ärztliche Kommission der polnischen Versicherung aufgrund eines Punktesystems, das jeder Versicherer für sich entwickelt
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