Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... ist mit dem aus seiner Sicht von links kommenden Kfz meines Mandanten zusammengestoßen, als beide aus verschiedenen untergeordneten Straßen in die abknickende Vorfahrtsstraße eingefahren sind. Grundsätzlich hat mein Mandant damit objektiv gegen die Regel "rechts vor links" verstoßen.
Andererseits muss aber auch berücksichtigt werden, dass an Kreuzungen, wo mehrere Nebenstraßen in eine abknickende Vorfahrtsstraße einmünden, sich die Vorfahrtsregelung unter den Seitenstraßen zueinander vielen Verkehrsteilnehmern nicht unmittelbar erschließt.
Der jeweilig Vorfahrtsberechtigte muss deshalb jederzeit mit Verkehrsverstößen rechnen und auch dem nachgeordneten Verkehr eine erhöhte Aufmerksamkeit schenken. Tut er das nicht, so trifft ihn wegen des Verstoßes gegen das gegenseitige Rücksichtnahmegebot ein Mitverschulden im Fall einer Kollision. Im vorliegenden Fall ist eine Mithaftung Ihrerseits jedenfalls aus der Betriebsgefahr von 25 % begründet.
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