Wartepflichtiger Gegner, Mandant nachgewiesen in angepasster Geschwindigkeit an Kreuzung

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Alleinhaftung Ihre... Versicherungsnehmer... wenden Sie ein, dass mein Mandant wegen versperrter Sicht in die von links kommende Straße mit überhöhter Geschwindigkeit an die Kreuzung herangefahren ist.

Mein Mandant muss mit seiner Geschwindigkeit nur dem Vorfahrtsrecht der von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer Rechnung tragen. Er muss seine Geschwindigkeit nicht deshalb weiter herabsetzen, weil ihm die Sicht in die von links kommende Straße versperrt ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.05.1985 - VI ZR 201/83, VersR 1985, 784; siehe auch: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 8 StVO Rdnr. 48).

Ein verkehrswidriges Verhalten meines Mandanten ist daher nicht zu berücksichtigen. Er durfte darauf vertrauen, dass Ihr... wartepflichtige... Versicherungsnehmer... die Vorfahrt beachten wird.

Im Ergebnis war der Zusammenstoß für meinen Mandanten unabwendbar, dies hat eine Alleinhaftung Ihres Versicherungsnehmers zur Folge.  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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