Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
bei der gegnerischen Versicherung werde ich auch Ersatz für die Kosten verlangen, die Ihnen aufgrund des Unfalls für Telefonate, Porti u.Ä. entstehen. Da es sich i.d.R. um kleinere Beträge handelt, wird ein entsprechender Schadensbeleg nicht verlangt, sondern diese Positionen werden pauschal mit 20-25 Euro ersetzt.
Soweit Sie einen Ersatz darüber hinaus verlangen wollen, müssen die entsprechenden Aufwendungen im Einzelnen nachgewiesen werden.
In diesem Fall bitte ich, die entsprechenden Belege aufzubewahren und gesammelt an mich zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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