Hebegebühr

 

 

 

Herrn/Frau

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Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

das mir erteilte Mandat schließt den Einzug und die Weiterleitung von Geldern aus der Versicherungsentschädigung ein. Hierfür fällt nach Nr. 1009 VV RVG eine zusätzliche Gebühr an (zwischen 1 % und 0,25 % des jeweiligen Betrags).

Diese Gebühr wird nicht immer von der gegnerischen Versicherung erstattet, im Gegensatz zu den übrigen Anwaltskosten.  

Die Abwicklung über meine Kanzlei hat den Vorzug, dass wir die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Gegenseite überwachen können. Bitte beachten Sie, dass ich in diesem Fall die Gebühr berechnen muss, da mir für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs Kosten für Buchungen, Bankspesen usw. entstehen.

Sofern die Gelder von der Versicherung direkt an Sie ausgezahlt und von Ihnen an den Rechnungssteller weitergeleitet werden sollen, bitte ich um Nachricht und um Mitteilung Ihrer Kontoverbindung unter Angabe der IBAN.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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