Regulierungsvereinbarungen/Abrechnungsgrundsätze

Autor: Hofmann

Versicherer regulieren neuerdings wieder nach besonderen Abrechnungsgrundsätzen. Rechtlich handelt es sich um Regulierungsvereinbarungen nach altem Muster. Eine gute Übersicht über die jeweiligen Abrechnungsgrundsätze findet sich unter www.verkehrsrecht.de. Eine aktuelle Bestandsaufnahme gibt Schneider, DAR 2012, 56.

Grundsätzlich sollte es für den wirtschaftlich denkenden Rechtsanwalt ein wichtiges Anliegen sein, überflüssige Diskussionen und Verzögerungen mit dem erstattungspflichtigen Versicherer zu vermeiden.

Bei der Mehrheit der Vereinbarungen wird für die außergerichtliche Sachschadenregulierung 1,8 und bei mehreren Geschädigten 2,4 angeboten. Bei zusätzlich vorliegendem Personenschaden und Überschreitung des Gesamterledigungswerts von 10.000 Euro bietet die Mehrheit der Versicherer 2,1 bzw. 2,7 bei mehreren Geschädigten an. Die ARGE Verkehrsrecht im DAV rät dringend davon ab, eine Gebührenvereinbarung unterhalb dieser Werte abzuschließen, so z.B. mit der HUK Coburg, da andernfalls eine Gebührenentwicklung nach unten entstehen könnte (vgl. hierzu Gregor/Samimi, Vorsicht vor den Nachwirkungen: Gebührenempfehlungen und Haftungsrisiken, Berliner Anwaltsblatt 4/2005, 129 ff.).