Autor: Hofmann |
Eine Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung setzt i.d.R. die tatrichterliche Feststellung zum einen der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit voraus und zum anderen der zulässigen Geschwindigkeit. Die Rechtsprechung legt den Zeitpunkt des kritischen Augenblicks bei der Kausalitätsbeurteilung zugrunde als den Zeitpunkt, zu dem der Kraftfahrer bei genügender Aufmerksamkeit das Hindernis erstmals hätte erkennen und reagieren können (vgl. OLG Koblenz, VRS 48,
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