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LG Dortmund - Beschluss vom 14.08.2000 (14 Qs OWi 39/00)

Gebührenhöhe im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten

Anmerkung: Madert, ZfS 2000, 505; der Streit um die Gebührenhöhe in Bußgeldsachen wurde seit Inkrafttreten des RVG dadurch entschärft, dass sich die Verteidigergebühren nunmehr an der (zuletzt) festgesetzten Geldbuße [...]
LG Dortmund - Urteil vom 03.01.2000 (21 S 132/00)

Keine Erstattung von Zinsen und Finanzierungskosten nach Wandlung eines finanzierten Kfz-Kaufs

DB 2001, 915 DRsp I(130)499b [...]