Haftungsbeschränkung

Autoren: Fellmann/Zimmer

Theoretisch ist die Haftung unbegrenzt. In der Praxis wird jedoch die Haftung durch die Zahlungsfähigkeit des Schuldners einerseits und andererseits durch die Höhe der Zahlungsverpflichtung der gesetzlichen Haftpflichtversicherung des Schädigers begrenzt. Zur Höhe siehe Anmerkungen unter Teil 3/5.