Verkehrsopferschutz

Autoren: Fellmann/Zimmer

In Großbritannien bietet das Motor Insurer’s Bureau (MIB) unschuldigen Opfern von Verkehrsunfällen Schutz über seinen Garantiefonds. Abgesichert sind zwei Konstellationen:

nämlich einerseits Fälle, bei denen das schädigende Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht versichert war,

und andererseits Fälle, bei denen das schädigende Fahrzeug bzw. dessen Fahrer nicht ermittelt werden konnten (Unfallflucht).

Hintergrund der Einrichtung des MIB ist es, unschuldigen Verkehrsopfern in solchen Fällen ein Sicherheitsnetzwerk zur Verfügung zu stellen. Der Fonds wird durch Abgaben von Versicherungen finanziert.

Das MIB kann auch von ausländischen Geschädigten und damit auch von Geschädigten in Deutschland in Anspruch genommen werden.

Ansprüche beim MIB können ausschließlich online über das Formular "making a claim" auf der Webseite des MIB, www.mib.org.uk, geltend gemacht werden. Schriftliche Anträge in Papierform werden vom MIB nicht mehr akzeptiert. Generelle Korrespondenz kann aber nach wie vor schriftlich, telefonisch oder per E-Mail geschehen. Die Kontaktdaten des MIB lauten wie folgt:

Motor Insurer’s Bureau Linford Wood House 6-12 Capital Drive Milton Keynes MK14 6XT Großbritannien Tel.: +44 1908 830001 Fax: +44 1908 671681 E-Mail: enquiries@mib.org.uk Webseite: www.mib.org.uk

Schäden aufgrund eines unversicherten Fahrzeugs