Haftungsnachweis

Autoren: Fellmann/Zimmer

Insbesondere da es in Großbritannien keine Gefährdungshaftung gibt, ist es wichtig, den Unfallhergang genau dokumentieren zu können. Alle an einem Unfall beteiligten Fahrzeugführer müssen an der Unfallstelle verbleiben und ihre Personalien sowie die des Fahrzeughalters und die Fahrzeugdaten auf Verlangen angeben.

Bei reinen Sachschäden empfiehlt sich die Verwendung des einheitlichen Formulars "Europäischer Unfallbericht". Dieses mehrsprachige Formular kann auf verschiedenen Internetseiten kostenlos heruntergeladen werden und sollte bei der Reise nach Großbritannien stets mitgeführt werden.