Pflichtversicherung

Autoren: Fellmann/Zimmer

Gemäß § 143 Road Traffic Act 1988, dem britischen Straßenverkehrsgesetz, besteht in Großbritannien eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht für alle Kraftfahrzeuge. Ausnahmen gelten lediglich für Dienstfahrzeuge des Staates sowie Kraftfahrzeuge von großen Organisationen, die eine eigene Versicherung unterhalten.

Die Pflichtversicherung erstreckt sich dabei auf Personenschäden (personal injuries) und Sachschäden (property damages). Für Personenschäden kann die Pflichtversicherung eine Haftung nicht begrenzen, für Sachschäden ist gem. § 145(4)(b) Road Traffic Act 1988 derzeit eine Begrenzung auf 1.200.000 £ möglich.