Die Antragsteller und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; der Antragsgegner war 1987 Verwalter der Anlage.
Gestützt auf einen ermächtigenden Eigentümerbeschluß vom 9.4.1990 verlangen die Antragsteller von dem Antragsgegner Zahlung von 798, 88 DM als Schadensersatz an die Wohnungseigentümer.
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