Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 WEG
KG, Beschluß vom 10.07.1992 - Aktenzeichen 24 W 111/92
DRsp Nr. 1995/5053
Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2WEG
»Eine vom Gericht ausgesprochene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2WEG ist erst bei den nach Rechtskraft gefaßten Eigentümerbeschlüssen zugrundezulegen. Ein Anspruch auf Änderung des Kostenschlüssels kann vor rechtskräftiger Entscheidung darüber auch nicht einredeweise auf vorher ergangene Eigentümerbeschlüsse angewendet werden.«