KG - Beschluß vom 10.07.1992
24 W 111/92
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 4 § 45 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1992, 1433
OLGZ 1993, 47
WE 1992, 342
Wohnungseigentümer 1992, 156
WuM 1992, 560
ZMR 1992, 509

Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 WEG

KG, Beschluß vom 10.07.1992 - Aktenzeichen 24 W 111/92

DRsp Nr. 1995/5053

Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 WEG

»Eine vom Gericht ausgesprochene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 WEG ist erst bei den nach Rechtskraft gefaßten Eigentümerbeschlüssen zugrundezulegen. Ein Anspruch auf Änderung des Kostenschlüssels kann vor rechtskräftiger Entscheidung darüber auch nicht einredeweise auf vorher ergangene Eigentümerbeschlüsse angewendet werden.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 4 § 45 Abs. 2 ;

Gründe: