BayObLG - Beschluß vom 28.05.1997
2Z BR 60/97
Normen:
WEG § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1997, 163
DNotZ 1998, 374
FGPrax 1997, 178
NJW-RR 1997, 1233
NJWE-MietR 1997, 250
Vorinstanzen:
LG Regensburg,
AG Regensburg,

Aufteilungsplan bei Bestellung eines Dauerwohnrechts an Wohnung in einem von mehreren mehrstöckigen Gebäude auf belastetem Grundstück

BayObLG, Beschluß vom 28.05.1997 - Aktenzeichen 2Z BR 60/97

DRsp Nr. 1997/6457

Aufteilungsplan bei Bestellung eines Dauerwohnrechts an Wohnung in einem von mehreren mehrstöckigen Gebäude auf belastetem Grundstück

»Anforderungen an den Aufteilungsplan bei Bestellung eines zur Mitbenutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen und Anlagen berechtigenden Dauerwohnrechts an einer Wohnung in einem von mehreren auf dem belasteten Grundstück befindlichen mehrstöckigen Gebäuden.«

Normenkette:

WEG § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten sind in Gütergemeinschaft Eigentümer eines 3470 m² großen, mit mehreren Gebäuden bebauten Grundstücks. Zu notarieller Urkunde vom 19.12.1995 bestellten sie für sich als Berechtigte in Gütergemeinschaft ein Dauerwohnrecht an der im ersten Obergeschoß eines der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude gelegenen Wohnung. Den Dauerwohnberechtigten ist das Recht auf Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Räume, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes sowie des Gartens eingeräumt. Der notariellen Urkunde ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und ein Plan beigefügt, aus dem sich die Begrenzung der Wohnung und die Lage der einzelnen Zimmer innerhalb der Wohnung sowie die Größe des Gartens ergibt. Die Beteiligten bewilligten die Eintragung des Dauerwohnrechts in das Grundbuch.