I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Der Antragstellerin gehört eine Wohnung im Hochparterre. Von ihrem Balkon spannte sie ein Netz zum darüber liegenden Balkon, um das Entweichen ihrer Katze zu verhindern.
Mit Schreiben vom 22.3.2002 lud die weitere Beteiligte zur Eigentümerversammlung vom 5.4.2002 ein; als Tagesordnungspunkt kündigte sie unter anderem an:
Bauliche Veränderung:
Beschlussfassung über die Beibehaltung oder Entfernung des Katzennetzes.
Die Antragstellerin beantragte mit Schreiben vom 26.3.2002 an die weitere Beteiligte, über folgende Anträge in der Eigentümerversammlung vom 5.4.2002 abstimmen zu lassen:
1. Die Eigentümergemeinschaft möge das Katzennetz an meinem Wohnzimmerbalkon genehmigen.
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