Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus 122 Wohneinheiten bestehenden Wohnanlage. Die weitere Beteiligte ist die Verwalterin.
Am 5.11.1994 beschlossen die Wohnungseigentümer zu Tagesordnungspunkt (TOP) 1b, daß Wohnungseigentümer, die sich am Lastschriftverfahren nicht beteiligen, für die dadurch entstehende Mehrarbeit der Verwaltung 10 DM je monatlicher "manueller" Hausgeldzahlung zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen haben und daß dieses Buchungsentgelt dem Verwalter zustehen soll.
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