I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Appartement-Hotelanlage. Die Anlage wird seit 1.1.1998 von der weiteren Beteiligten zu 1 verwaltet. Zuvor wurde sie von der weiteren Beteiligten zu 2 verwaltet.
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