OLG Köln - Beschluß vom 22.06.1998
16 Wx 99/98
Normen:
WEG §§ 10, 15, 22 ;
Fundstellen:
NZM 1998, 864
OLGReport-Köln 1998, 425

Einräumung von Sondernutzungsrechten; bauliche Veränderungen am Gartengrundstück

OLG Köln, Beschluß vom 22.06.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 99/98

DRsp Nr. 1998/18670

Einräumung von Sondernutzungsrechten; bauliche Veränderungen am Gartengrundstück

»1. Auch die Begründung einer rein schuldrechtlichen Berechtigung zur Sondernutzung des gemeinschaftlichen Gartengrundstücks bedarf der einstimmigen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Die Vereinbarung kann im Einzelfall durch langjährige einverständliche Übung zustandekommen.2. Die Erichtung eines Gartenhauses und einer Teile des abtrennenden Zaunanlage sind bauliche Veränderungen, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedürfen.«

Normenkette:

WEG §§ 10, 15, 22 ;

Gründe:

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner ist zulässig (§§ 45 Abs. 1 WEG, 20, 22 Abs. 1, 27, 29 FGG). In der Sache hat sie aber keinen Erfolg. Der angefochtene Beschluß des Landgerichts beruht nicht auf einer Verletzung des Gesetzes (§§ 27 Abs. 1 FGG, 550 ZPO).