LG Stuttgart, vom 28.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 236/07
Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr zwischen den Grundsatzentscheidungen des BGH zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2008 - Aktenzeichen 8 W 239/08
DRsp Nr. 2008/15661
Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr zwischen den Grundsatzentscheidungen des BGH zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
»Zur Erstattungsfähigkeit gem. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Erhöhungsgebühr nach § 7 Abs. 1RVG i. V. m. Nr. 1008RVG -VV in der Übergangszeit zwischen der Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - beschränkt auf die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen - und den Urteilen des 7. Zivilsenats des BGH vom 12. April 2007 (NJW 2007, 1952 : Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1957 : Bauträgerbürgschaft) zur Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechts- und parteifähiger Verband, auch die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.«