BayObLG - Beschluß vom 17.01.1997
2Z BR 130/96
Normen:
WEG § 48 Abs. 3 Satz 1;
Fundstellen:
WuM 1997, 245
Vorinstanzen:
LG München I,
AG München,

Geschäftswert im Verfahren über Zeitraum der Verwaltertätigkeit für Wohnungseigentümergemeinschaft

BayObLG, Beschluß vom 17.01.1997 - Aktenzeichen 2Z BR 130/96

DRsp Nr. 1997/3421

Geschäftswert im Verfahren über Zeitraum der Verwaltertätigkeit für Wohnungseigentümergemeinschaft

»Maßgebend für den Geschäftswert eines Verfahrens, das die Feststellung zum Gegenstand hat, jemand sei für eine bestimmte Zeit zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt worden, ist in der Regel die für diese Zeit zu entrichtende Vergütung.«

Normenkette:

WEG § 48 Abs. 3 Satz 1;

Gründe:

I. Die Antragstellerin hat die sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts vom 4.11.1996 zurückgenommen. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erscheint es bei dieser Sachlage angemessen, ihr gemäß § 47 WEG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen (BayObLG WE 1993, 285; 1995, 250).