I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Den Antragstellern gehört ein Tiefgaragenstellplatz; ihr Miteigentumsanteil beträgt 42,63/10000.
Die Wohnungseigentümer genehmigten in der Eigentümerversammlung vom 4.5.2001 die Jahresgesamtabrechnung 2000 (TOP 1) und die Einzelabrechnungen 2000 (TOP 2). Außerdem erteilten sie der Verwalterin Entlastung (TOP 3). Ferner fassten sie hinsichtlich der Balkonsanierung unter TOP 8.1 folgenden Beschluss:
Ein Balkon wird geöffnet. Ein neutraler Sachverständiger wird herbeigezogen. Dieser soll eine Ausschreibung fertigen, die an die Firmen versandt wird.
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