Die gemäß §§
A. Die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin
Die Verfahrensbefugnis der Antragsteller ist bereits mit dem zurückverweisenden Beschluß des Senats vom 11. Mai 1988 - 24 W 4672/87 - bindend bejaht und wird mit der Rechtsbeschwerde ausdrücklich auch nicht in Zweifel gezogen.
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