BayObLG - Beschluß vom 09.05.1997
2Z BR 18/97
Normen:
BGB § 675 ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1997, 577
Vorinstanzen:
LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 3942/96
AG Starnberg, - Vorinstanzaktenzeichen II 3/94

Schadensersatzanspruch gegen Verwalter bei pflichtwidriger Durchführung eines Eigentümerbeschlusses - Eigentümerbeschluß zu Gebäudesanierung bei beabsichtigter Pauschalfestpreisregelung

BayObLG, Beschluß vom 09.05.1997 - Aktenzeichen 2Z BR 18/97

DRsp Nr. 1997/4771

Schadensersatzanspruch gegen Verwalter bei pflichtwidriger Durchführung eines Eigentümerbeschlusses - Eigentümerbeschluß zu Gebäudesanierung bei beabsichtigter Pauschalfestpreisregelung

»1. Verletzt der Verwalter bei der Durchführung eines Eigentümerbeschlusses schuldhaft seine Pflichten und erleiden dadurch die Wohnungseigentümer einen Schaden, so kann ein Ersatzanspruch gegen den Verwalter wegen Verletzung des Verwaltervertrages gegeben sein. 2. Beschließen die Wohnungseigentümer eine Gebäudesanierung, die eine bestimmte Summe nicht übersteigen soll und soll mit dem Auftragnehmer eine Pauschalfestpreisvereinbarung getroffen werden, muß dies im Eigentümerbeschluß klargestellt sein. Ohne eine solche Klarstellung ist in einem solchen. Fall der Verwalter nicht gehindert, eine andere Preisvereinbarung zu treffen.«

Normenkette:

BGB § 675 ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die bis zum 31.12.1993 von der Antragsgegnerin verwaltet wurde.

Die Wohnungseigentümer beschlossen am 23.3.1993 einstimmig,