I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage auf einem Hanggrundstück am Starnberger See. Die weitere Beteiligte ist die Verwalterin. An der vor ihrer Erdgeschoßwohnung Nr. 4 liegenden Grundstücksfläche ist den Antragstellern das Sondernutzungsrecht eingeräumt; auf dieser Fläche steht eine vor dem Jahr 1975 gepflanzte Blautanne.
§
Den Eigentümern der Wohnungen Nr. 1, 2, 3 und 4 des Aufteilungsplans werden die ... gekennzeichneten Grundstücksflächen, sofern nachfolgend nicht eingeschränkt, zur ausschließlichen Nutzung überlassen.
Es gelten dabei folgende Einschränkungen:
a) ...
b) Bei der Nutzung ausgeschlossen ist die Anpflanzung von Gemüse aller Art, die Anpflanzung von Kletter- und Schlinggewächsen an der Hauswand, jegliche Kleintierhaltung sowie jegliche Nutzung als Lagerplatz oder dergleichen.
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