I. Die Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage.
Der Antragsgegnerin gehören 26 Tiefgaragenstellplätze; sie zahlte in der Vergangenheit, wie in §
§
... sind monatlich folgende Vorausleistungen zu erbringen:
a)...
b)...
c) Für Verwaltung DM 12, -- je Wohnung sowie DM 1, pro betriebsfertigen Garagenstellplatz, zuzüglich gültigem Mehrwertsteuersatz.
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