I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Antragsteller haben mehrere Beschlüsse, die in der Eigentümerversammlung vom 11.6.2001 gefasst wurden, angefochten. Das Amtsgericht hat die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 mit Beschluss vom 12.3.2002 abgewiesen. Gegen diesen Beschluss haben die Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt. Das Landgericht hat mit Beschluss vom 8.7.2002 die sofortigen Beschwerden zurückgewiesen.
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