Autor: Weber |
Durch die Änderungen des WEG durch das WEMoG besteht für alle Beteiligten Bedarf, sich auch heute noch mit den neuen Vorschriften zu befassen. Der beratende Rechtsanwalt und der kundige Verwalter machen sich rechtzeitig Gedanken, ob und was ggf. in der Wohnungseigentümerversammlung rechtssicher zu beschließen ist und wie der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung ordnungsgemäß vorbereitet werden können.
Checkliste: Handlungsbedarf durch das WEMoG |
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