Autor: Lissner |
Durch die Pfändung des Anspruchs auf Auszahlung der laufenden Eingänge wird die Bank gehindert, neue Sollposten zu Lasten des gepfändeten Kontos zu begründen. Die Einzelforderungen als solche sind als reine Rechnungsposten kontokorrentgebunden und damit nicht pfändbar (BGH, Rpfleger 1981,
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