BGH - Urteil vom 19.02.1976 (III ZR 75/74)
Beachte: Die Vermögensübernahme nach der Rechtskraft muß durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen oder offenkundig sein. Die Kenntnis des Übernehmers als Haftungsvoraussetzung nach § 419 BGB [...]