BAG - Urteil vom 06.02.1991 (4 AZR 348/90)
Der 54jährige Kläger ist seit 1958 bei der Beklagten als Arbeiter beschäftigt und bezieht einen Bruttolohn von 2.560,20 DM, aus dem sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge ein Nettolohn in Höhe von 1.822,55 [...]