BVerfG - Beschluß vom 09.07.1993 (2 BvR 1171/92)
Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit, als sie sich gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf wendet, unzulässig (1.). Hinsichtlich des Beschlusses des Landgerichts Wuppertal bleiben die erhobenen [...]