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BVerfG - Beschluß vom 09.07.1993 (2 BvR 1171/92)

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Immobiliarvollstreckungsverfahrens

Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit, als sie sich gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf wendet, unzulässig (1.). Hinsichtlich des Beschlusses des Landgerichts Wuppertal bleiben die erhobenen [...]
BVerfG - Beschluß vom 09.07.1993 (2 BvR 1659/92)

Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erreichung des Prozessziels auf andere Weise

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig (§ 93b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVerfGG). Ihrer Zulässigkeit steht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs.2 Satz 1 BVerfGG) entgegen, daß der [...]
BVerfG - Beschluß vom 08.07.1993 (2 BvR 1257/93)

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der fachgerichtlichen Rechtsprechung zur Vollziehungsfrist bei einem Arrestbefehl

Die Verfassungsbeschwerde bietet in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 93b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz BVerfGG). Das Oberlandesgericht hat mit den Anforderungen, welche es an die fristwahrende [...]