BAG - Beschluß vom 05.11.2003 (10 AZB 59/03)
1. Die Gläubigerin (Klägerin) ist die ehemalige Arbeitgeberin des Schuldners (Beklagten). Sie nimmt ihn auf Schadenersatz in Höhe von 139.317,45 Euro wegen schuldhafter Arbeitsvertragsverletzung in Anspruch. Durch [...]