Außerdem dürfen Mandantendaten nur noch in Tools eingegeben werden, die einen Geheimhaltungsvertrag nach § 203 Abs. 4 StGB bieten – eine DSGVO-AVV allein reicht nicht. Viele Kanzleien haben noch keine Vorbereitung getroffen. Dieses Webinar schließt diese Lücke – kompakt, praxisnah, direkt umsetzbar.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Stichtag 2. August 2026: Was seitdem gilt und zu beachten ist.
- Haftungsrisiken kennen und vermeiden: Was bei Verstößen droht – und wie Sie als Kanzlei konkret haften.
- § 203 StGB und Verschwiegenheit: Welche KI-Tools für Berufsgeheimnisträger zulässig sind – und was Anbieterverträge leisten müssen.
- Sofort einsetzbare Checkliste: Was Ihre Kanzlei jetzt erledigen muss – Schritt für Schritt.
- § 15 FAO-Bescheinigung inkl. Deubner Zertifikat „KI-Kanzleicheck“ – ein dokumentierter Nachweis Ihrer KI-Kompetenz nach EU-KI-Verordnung
Seit 2. August 2026 gilt die EU-KI-Verordnung – ist Ihre Kanzlei auf dem Stand?
Seit diesem Tag gilt die EU-KI-Verordnung vollumfänglich – mit konkreten Pflichten, die unmittelbar den Kanzleialltag betreffen.
Viele Kanzleien haben noch keine Vorbereitung getroffen. Dieses Webinar gibt Ihnen das Rüstzeug, das Sie brauchen.
Stichtag im Blick: Das „Omnibus on AI“-Verfahren hat einige Fristen für Hochrisiko-Regelungen verschoben – doch die Kernpflichten seit August 2026 bleiben. Wer die geänderten Stichtage nicht kennt, riskiert Fehleinschätzungen in der eigenen Kanzleiorganisation und in der Mandantenberatung.
Nach dem Webinar erhalten Sie eine Bescheinigung nach § 15 FAO. Wer zusätzlich den kurzen Abschlusstest besteht, erhält das Deubner Zertifikat „KI-Kanzleicheck“ – ein dokumentierter Nachweis Ihrer KI-Kompetenz nach EU-KI-Verordnung.
Die Inhalte des Webinars:
- Was seit dem 2. August 2026 gilt – Kernpflichten im Überblick
- Transparenzpflichten für Kanzleien: Was muss offengelegt werden?
- § 203 StGB und DSGVO: Welche Tools sind für Berufsgeheimnisträger zulässig?
- KI-Kompetenzpflicht: Was muss die Kanzlei nachweisen können?
- Checkliste: Was ist konkret zu tun?
- Omnibus on AI: Welche Fristen gelten noch, welche wurden verschoben?
- Sanktionen und Haftungsrisiken bei Verstößen
Ihr Referent:
Michael Rohrlich ("Generation C64") ist Rechtsanwalt, Fachautor, Dozent und Video-Trainer mit Kanzleisitz in Würselen (Nähe Aachen). Er hat sich auf die Bereiche E-Commerce, Datenschutz, KI und Digitalisierung spezialisiert. Seit 1997 ist Rohrlich als Fachautor tätig und veröffentlicht regelmäßig in verschiedenen Print- und Onlinepublikationen. Sein Fachwissen teilt er auch als Video-Trainer, insbesondere bei LinkedIn Learning / Microsoft.
Für wen ist dieses Webinar geeignet?
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater, die KI in ihrer Kanzlei einsetzen oder einsetzen möchten – und die wissen wollen, was seit August 2026 gilt, was erlaubt ist und was sie konkret tun müssen.
Kurz-Steckbrief
- Titel: KI-Pflichten seit August 2026 – was Kanzleien jetzt tun müssen
- Format: Online-Webinar (On-Demand/Live, je nach Buchungsoption)
- Referent: Michael Rohrlich, Rechtsanwalt, Fachautor, Dozent und Video-Trainer (Kanzleisitz Würselen, bei Aachen)
- Zielgruppe: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater
- Thema: Pflichten aus der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) für Kanzleien seit dem 2. August 2026
- Nachweis: Bescheinigung nach § 15 FAO; optional Deubner Zertifikat „KI-Kanzleicheck" nach bestandenem Abschlusstest
- Rechtsgrundlagen im Fokus: EU-KI-Verordnung (AI Act), § 203 Abs. 4 StGB, DSGVO/AVV
- Termin: Mittwoch, 30.09.2026, 10:00–12:00 Uhr, Online-Teilnahme
- Preis: 199,00 € je Teilnehmer, zzgl. 19 % USt
- Leistungsumfang: Online-Teilnahme, Fragen an den Referenten per Chat, Zusendung der Seminarunterlagen und Seminaraufzeichnung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche KI-Pflichten gelten seit August 2026 für Kanzleien?
Seit dem 2. August 2026 ist die EU-KI-Verordnung vollumfänglich in Kraft. Kanzleien müssen unter anderem Transparenzpflichten bei KI-generierten Schriftsätzen einhalten und sicherstellen, dass eingesetzte KI-Tools mit dem Berufsgeheimnis nach § 203 StGB vereinbar sind. Das Webinar von Michael Rohrlich erläutert die konkreten Pflichten und ein praxisnahes Vorgehen für die Kanzleiorganisation.
Reicht eine DSGVO-Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) für den Einsatz von KI-Tools in der Kanzlei aus?
Nein. Mandantendaten dürfen nur in KI-Tools eingegeben werden, die zusätzlich einen Geheimhaltungsvertrag nach § 203 Abs. 4 StGB anbieten. Eine reine DSGVO-AVV allein genügt für Berufsgeheimnisträger nicht.
Was ist das „Omnibus on AI"-Verfahren und welche Auswirkungen hat es?
Das Omnibus-on-AI-Verfahren hat einige Fristen für Hochrisiko-Regelungen der EU-KI-Verordnung verschoben. Die seit August 2026 geltenden Kernpflichten für Kanzleien bleiben davon jedoch unberührt. Im Webinar wird erläutert, welche Fristen aktuell gelten und welche verschoben wurden.
Welchen Nachweis erhalten Teilnehmende nach dem Webinar?
Alle Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO. Wer zusätzlich den kurzen Abschlusstest besteht, erhält das Deubner Zertifikat „KI-Kanzleicheck" als dokumentierten Nachweis der eigenen KI-Kompetenz gemäß EU-KI-Verordnung.
Für wen ist das Webinar geeignet?
Das Webinar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater, die KI in ihrer Kanzlei bereits einsetzen oder einsetzen möchten und wissen wollen, welche Pflichten seit August 2026 gelten.
Wer ist Michael Rohrlich?
Michael Rohrlich ist Rechtsanwalt, Fachautor, Dozent und Video-Trainer mit Kanzleisitz in Würselen bei Aachen. Er ist spezialisiert auf E-Commerce, Datenschutz, KI und Digitalisierung, veröffentlicht seit 1997 als Fachautor und ist unter anderem als Video-Trainer bei LinkedIn Learning / Microsoft tätig. Er ist Mitarbeiter bei KI-Impuls Recht und Referent bei Deubner Recht & Praxis.
Welche Haftungsrisiken drohen Kanzleien bei Verstößen gegen die EU-KI-Verordnung?
Verstöße gegen die Transparenz- und Sorgfaltspflichten der EU-KI-Verordnung können zu Haftungsrisiken für die Kanzlei führen. Das Webinar behandelt konkret, welche Sanktionen drohen und wie Kanzleien diese Risiken vermeiden können.
Wann findet das Webinar statt und was kostet die Teilnahme?
Das Webinar findet am Mittwoch, den 30.09.2026, von 10:00 bis 12:00 Uhr als Online-Teilnahme statt. Die Teilnahme kostet 199,00 € je Teilnehmer zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Im Preis enthalten sind die Online-Teilnahme, die Möglichkeit, Fragen per Chat direkt an den Referenten zu stellen, sowie die Zusendung der Seminarunterlagen und der Seminaraufzeichnung.