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News

Wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes die Jahreseinkommensgrenze des § 94 SGB XII überschreitet, gehen alle Unterhaltsansprüche des Elternteils auf den Sozialhilfeträger über - und nicht nur der Teil, der sich auf das Einkommen über 100.000 € bezieht. Das hat der BGH zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt bestimmt. Die Vorinstanz hatte sich noch an einem Nettobetrag orientiert.

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Das Landgericht Berlin II hat eine Räumungsklage einer Vermieterin abgewiesen. Die Kündigung des Mietvertrags durch die Vermieterin war nach dem Gericht im Streitfall schon deshalb unwirksam, weil die Vermieterin dem Mieter keine Frist zur Beseitigung möglicher Mängel gesetzt hatte. Auf die Frage, ob das Gebäude zum Zeitpunkt der Kündigung einsturzgefährdet war, kam es daher nicht an.

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Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (z.B. Fahrräder, Mofas oder E-Scooter). Das hat das OVG NRW in zwei Eilverfahren deutlich gemacht. § 3 FeV ist demnach für ein solches Verbot derzeit nicht hinreichend bestimmt und verhältnismäßig. Damit widerspricht das Gericht den Vorinstanzen. 

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Eine tarifvertragliche Regelung, die Überstundenzuschläge nur für Vollzeitbeschäftigte vorsieht, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte, wenn die Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. In diesem Fall kann auch eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts und ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot nach § 7 AGG vorliegen. Das hat das BAG entschieden.

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