Lange haben Sie und Ihre Kolleg/Innen dafür gekämpft, jetzt hat der Gesetzgeber endlich Fakten geschaffen: Die RVG Reform 2020 / 2021 ist beschlossene Sache und bringt ab dem 1.1.2021 höhere Gebühren bei der Rechtsanwaltsvergütung.
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AKTUELL:
18.12.2020: Höhere Anwaltsgebühren sind beschlossene Sache – Auch der Bundesrat stimmt dem KostRÄG 2021 zu – Inkrafttreten 1.1.2021! Hier klicken und weiterlesen.
27.11.2020: RVG Reform auf der Zielgeraden – Bundestag beschließt KostRÄG 2021 – Verschiebung der Reform auf 2023 ist vom Tisch! Hier klicken und weiterlesen.
Was sind die zentralen Neuerungen der RVG Reform 2020/2021? Wieviel und mit welchen Mandaten verdienen Sie als Anwalt künftig mehr? Im Kurzüberblick zusammengefasst – hier klicken und weiterlesen.
Wir informieren Sie auf diesen Themenseiten über alle relevanten Neuerungen der Reform im Gebührenrecht – sichern Sie sich auch unsere Synopse, mit der Sie schnell alle Änderungen tabellarisch gegenübergestellt erfassen.
Außerdem erhalten Sie hier die RVG Tabelle 2021 mit den angepassten Gebührensätzen sowie im Folgenden Praxistipps zu den weiteren Änderungen, die das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 für das RVG vorsieht.
RVG Reform 2021: Gesetzestexte und Dokumente zum Kostenrechtsänderungsgesetz – KostRÄG 2021
Über die nachfolgenden Links rufen Sie alle relevanten Gestzestexte und Dokumente rund um das Gesetzgebungsverfahren zur RVG Reform 2021 auf:
(pdf) Referentenentwurf Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 vom 31.7.2020
RVG Anpassung 2021 im Praxis-Check: Die wichtigsten Änderungen in RVG und VV Schritt für Schritt aufgeschlüsselt
Ganz knapp zusammengefasst bringt die RVG Reform vor allem eine Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung: Alle Anwaltsgebühren sollen linear um 10% steigen, bei sozialrechtlichen Mandaten um 20%. Auch die Gerichtskosten sollen mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 angehoben werden. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Anzahl an Detailänderungen, die zusätzlich zu einem höheren Gebührenaufkommen beitragen.
Wie sind die Reaktionen zur RVG Reform 2020 / 2021?
Die Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur RVG Reform fallen innerhalb der Anwaltschaft gemischt aus. Die Verbände – allen voran DAV und BRAK – hatten lange für eine Gebührenerhöhung gekämpft. Immerhin datiert die letzte RVG Reform auf 2013.
Deshalb zeigt man sich erleichtert, dass die Regierung nun endlich das Gesetzgebungsverfahren zur RVG Reform 2020 / 2021 eröffnet hat.
Allerdings schwingt in den Reaktionen auch ein wenig Enttäuschung mit. So schreibt der DAV (DAV-Depesche 32/20): „Es ist ein mühsam erkämpfter Kompromiss, lange standen die Gespräche auf der Kippe, mehr war nicht durchzusetzen.“
Tatsächlich wäre auch eine weitere Verbesserung bei der Anwaltsvergütung angesichts der gestiegenen Betriebs- und Lohnkosten der Kanzleien sowie der höheren Lebenshaltungskosten angemessen. Vor allem, da die Zeitabstände zwischen den Erhöhungen bei den Anwaltsgebühren sehr hoch sind. Allerdings steht auf der anderen Seite das schutzwürdige Interesse der Bürger am Zugang zu anwaltlicher Beratung und Vertretung, bei der die wirtschaftliche Hürde nicht zu hoch sein darf.
Die Anregung von DAV und BRAK, die Rechtsanwaltsvergütung kontinuierlich anzupassen, wurde im aktuellen Gesetzentwurf nicht übernommen – so dass die Verbände auch in Zukunft regelmäßig für ein Gebührenaufkommen kämpfen müssen, das der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung entspricht.
Doch nun steht erst einmal der Gesetzgebungsprozess der RVG Reform 2021 an – wir halten Sie hier bis zum Inkrafttreten auf dem Laufenden!