Wegen der allgemeinen Kostenexplosion war es lange überfällig, und nun werden endlich die Anwaltsgebühren über das KostRÄG 2025 (auch: KostRÄndG 2025) angepasst!
RVG Reform 2025: Die lange erwartete RVG Anpassung ist da!
Unsere Autorin und Expertin für Kostenrecht Carmen Wolf liefert Ihnen in unserem aktuellen Spezialreport einen hervorragenden Überblick über die anstehenden Änderungen im Kostenrecht sowie zusätzlich eine Synopse speziell zu den Änderungen im RVG.
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Erfahren Sie, für welche Arbeitsgänge Sie demnächst mehr Honorar erwarten können und welche streitanfälligen Regelungen klargestellt werden.
Sie erhalten alle relevanten Informationen zu den geplanten Änderungen im RVG, GKG und FamGKG sowie eine synoptische Gegenüberstellung der alten und neuen Regeln im RVG.
Wir informieren Sie auf diesen Themenseiten über alle relevanten Neuerungen im Gebührenrecht – außerdem erhalten Sie hier die derzeit noch gültige RVG Tabelle 2021 sowie im Folgenden Praxistipps zu weiteren, älteren Änderungen im Kostenrecht.
Gesetzestexte und Dokumente zum Kostenrechtsänderungsgesetz – KostRÄG 2025
Über die nachfolgenden Links rufen Sie alle relevanten Gestzestexte und Dokumente rund um das Gesetzgebungsverfahren zur RVG Reform 2025 auf:
(pdf) Referentenentwurf Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025 vom 17.6.2024
Ältere Beiträge zur RVG Reform 2021
RVG Reform 2021: Gesetzestexte und Dokumente zum Kostenrechtsänderungsgesetz – KostRÄG 2021
Über die nachfolgenden Links rufen Sie alle relevanten Gestzestexte und Dokumente rund um das Gesetzgebungsverfahren zur RVG Reform 2021 auf:
(pdf) Referentenentwurf Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 vom 31.7.2020
RVG Anpassung 2021 im Praxis-Check: Die wichtigsten Änderungen in RVG und VV Schritt für Schritt aufgeschlüsselt
Ganz knapp zusammengefasst bringt die RVG Reform vor allem eine Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung: Alle Anwaltsgebühren sollen linear um 10% steigen, bei sozialrechtlichen Mandaten um 20%. Auch die Gerichtskosten sollen mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 angehoben werden. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Anzahl an Detailänderungen, die zusätzlich zu einem höheren Gebührenaufkommen beitragen.
Wie sind die Reaktionen zur RVG Reform 2020 / 2021?
Die Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur RVG Reform fielen innerhalb der Anwaltschaft gemischt aus. Die Verbände – allen voran DAV und BRAK – hatten lange für eine Gebührenerhöhung gekämpft. Immerhin datiert die letzte RVG Reform auf 2013.
Deshalb zeigte man sich erleichtert, als die Regierung endlich das Gesetzgebungsverfahren zur RVG Reform 2020 / 2021 eröffnete.
Allerdings schwingte in den Reaktionen auch ein wenig Enttäuschung mit. So schreibt der DAV (DAV-Depesche 32/20): „Es ist ein mühsam erkämpfter Kompromiss, lange standen die Gespräche auf der Kippe, mehr war nicht durchzusetzen.“
Tatsächlich wäre auch eine weitere Verbesserung bei der Anwaltsvergütung angesichts der gestiegenen Betriebs- und Lohnkosten der Kanzleien sowie der höheren Lebenshaltungskosten angemessen gewesen. Vor allem, da die Zeitabstände zwischen den Erhöhungen bei den Anwaltsgebühren sehr hoch sind. Allerdings steht auf der anderen Seite das schutzwürdige Interesse der Bürger am Zugang zu anwaltlicher Beratung und Vertretung, bei der die wirtschaftliche Hürde nicht zu hoch sein darf.
Die Anregung von DAV und BRAK, die Rechtsanwaltsvergütung kontinuierlich anzupassen, wurde im aktuellen Gesetzentwurf nicht übernommen – so dass die Verbände auch in Zukunft regelmäßig für ein Gebührenaufkommen kämpfen müssen, das der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung entspricht. Dies ist vor allem angesichts der Inflation 2022 und 2023 sehr schnell wieder aktuell geworden.
Wir halten Sie hier zu allen künfitgen Änderungen im Gebühren- und Kostenrecht auf dem Laufenden!
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Ab Oktober 2021: Erneute Änderungen beim RVG – Hier müssen Sie nun achtgeben!
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