Höhere Anwaltsgebühren sind beschlossene Sache - Auch der Bundesrat stimmt dem KostRÄG 2021 zu - Inkrafttreten 1.1.2021

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat am 18.12.2020  grünes Licht für das Kostenrechtsänderungsgesetz gegeben. Damit tritt die RVG Reform wie geplant am 1.1.2021 in Kraft.

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Inkrafttreten der RVG Reform am 1.1.2021

Der Bundesrat hat damit nicht nur den Anpassungen im RVG zugestimmt, sondern gleichzeitig zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt.

Damit steigen mit dem Inkrafttreten des KostRÄG 2021 am 1.1.2021 die Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren.

Strukturelle und lineare Erhöhung im RVG

Rechtsanwäte profitieren damit künftig von strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes um zehn Prozent. In sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Gebühren um weitere zehn Prozent.

Gleichzeitig steigen die Gerichtsgebühren linear um zehn Prozent. Darüber hinaus werden die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer an die marktüblichen Honorare angepasst, die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das KostRÄG 2021 zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat.de

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