Reform im Unterhaltsrecht 2024: Geben Sie Ihren Mandanten jetzt die Beratung, die sie dringend brauchen!

Es geht voran bei der geplanten Reform im Unterhaltsrecht – genauer gesagt beim Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt! Die Pläne sind schon lange in der Schublade der Regierung, doch jetzt wird die Umsetzung endlich konkret: Ein Eckpunkte-Papier liegt seit August 2023 vor und im Frühjahr 2024 ist mit einem ersten Gesetzentwurf zu rechnen.

Warum ist eine Reform des deutschen Unterhaltsrechts dringend notwendig?

Die Änderungen im Unterhaltsrecht sind dringend notwendig aus mehreren Gründen:

  1. Anpassung an moderne Lebensrealitäten: Das bestehende Unterhaltsrecht entspricht nicht mehr den vielfältigen Lebensmodellen und Realitäten von Trennungsfamilien. Ein Viertel der Kinder in Deutschland hat getrennt lebende Elternteile, die häufig eine gemeinschaftliche Betreuung der Kinder anstreben. Das aktuelle Unterhaltsrecht bildet diese Realität nicht angemessen ab .
  2. Förderung partnerschaftlicher Betreuung: Ziel der Reform ist es, eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern. Dies soll auch durch das Unterhaltsrecht unterstützt werden, indem die finanziellen Lasten der Betreuung fairer verteilt werden. Wenn ein Elternteil substantielle Betreuungsleistungen erbringt, soll dies beim Kindesunterhalt angemessen berücksichtigt werden - Stichwort Asymmetrisches Wechselmodell
  3. Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen beseitigen: Es bestehen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten im Betreuungsunterhalt zwischen geschiedenen und nichtehelichen Paaren. Unterschiedliche Regelungen bezüglich Verzichtsmöglichkeiten, Abfindungszahlungen, Verwirkung und Vererbbarkeit von Betreuungsunterhaltsansprüchen sind nicht mehr zeitgemäß und müssen beseitigt werden.
  4. Notwendige Anpassung an neue Betreuungsmodelle: Die Reform soll sicherstellen, dass Betreuungsanteile vor und nach Trennung und Scheidung besser berücksichtigt werden. Insbesondere soll die Akzeptanz gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung gefördert werden, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Insgesamt ist eine Reform des deutschen Unterhaltsrechts daher dringend erforderlich, um den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden und das Kindeswohl sowie die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung zu stärken.

Welche konkreten Änderungen plant das BMJ bei Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt?

Das Bundesministerium der Justiz hat konkrete Vorschläge für die Reform des Unterhaltsrechts erarbeitet, um eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern. Einige der Reformvorschläge umfassen:

  • Asymmetrisches Wechselmodell: Aktuell sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor, wie sich getrenntlebende Eltern die Betreuung ihrer minderjährigen Kinder aufteilen können, das sog. Residenzmodell und das Wechselmodell. Im Residenzmodell ist der nichtbetreuende Elternteil voll barunterhaltspflichtig, während im Wechselmodell die Barunterhaltspflicht entsprechend der hälftig geleisteten Betreuung grundsätzlich jeweils 50% beträgt und nur auf die Einkommensverhältnisse der Eltern angepasst wird. Das asymmetrische Wechselmodell ist für die weit verbreitete Situation vorgesehen, in der ein Elternteil mindestens 30% und weniger als 50% der Betreuung übernimmt. Für diese Fälle ist nun ein eigenes Verfahren zur Berechnung des Barunterhalts vorgesehen.
  • Betreuungsunterhalt: Betreuungsunterhalt ist eine Unterhaltsleistung eines Elternteils an den anderen Elternteil (also keine Leistung an das Kind). Sind Kinder bei Trennung und Scheidung noch sehr klein und damit betreuungsbedürftig, erhält der Elternteil, der hierfür seine Berufstätigkeit vorübergehend einschränken oder aufgeben muss, Betreuungsunterhalt. Die derzeit bestehenden Regelungsdivergenzen für nichtverheiratete und geschiedene Eltern sollen angeglichen werden.
  • Notwendiger Selbstbehalt: Einem Elternteil, der Barunterhalt leistet, muss ein Mindestbetrag seines Einkommens für seinen eigenen Lebensbedarf verbleiben (notwendiger Selbstbehalt). Im Gesetz ist dies bereits in § 1603 BGB geregelt, wobei die Höhe durch die Düsseldorfer Tabelle bestimmt wird. Dies soll angepasst werden.

Diese Vorschläge sollen dazu beitragen, das Unterhaltsrecht an die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen und eine partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung zu fördern.

Welche Auswirkung haben die Neuerungen im Unterhaltsrecht für die Praxis?

Asymmetrisches Wechselmodell

Das asymmetrische Wechselmodell findet bereits heute in einer Vielzahl von Fällen Anwendung; die Verabschiedung einer entsprechenden Anpassung des Unterhaltsrechts ist daher wahrscheinlich und dürfte bei Anwälten und Gerichten zu einem erheblichen Arbeitsanfall und Informationsbedarf durch die Anpassung bestehender Unterhaltsregelungen führen. Zudem besteht Informationsbedarf zur Berechnungsmethode des Barunterhalts im neuen Modell.

Betreuungsunterhalt

Die materielle Auswirkung der Änderung wird in der Praxis eher gering ausfallen und die Zahl der betroffenen Mandate ist hier sicherlich überschaubar.

Notwendiger Selbstbehalt

Die praktische Auswirkung wird eher gering ausfallen und es besteht kein tiefergehender Informationsbedarf.

Auf diesen Seiten informieren wir Sie in Kürze (d.h. – sobald ein Gesetzentwurf veröffentlicht ist) über alle praktischen Auswirkungen der Unterhaltsrechtsreform 2024. Fest steht, dass Ihre Mandanten vor allem wegen der neuen Einordnung des asymmetrischen Wechselmodells Ihre Unterstützung brauchen. Alle Informationen, die Sie dazu benötigen, veröffentlichen wir schnellstmöglich hier.

Dokumente zur Reform im Unterhaltsrecht 2024

BMJ, 24.8.2023: Eckpunkte zur Modernisierung des Unterhaltsrechts (PDF)

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