2023: Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung - Eine Herausforderung für jeden, der mit ZV befasst ist!

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In der Zwangsvollstreckung müssen die amtlichen Formulare genutzt werden. Die seit 2012 bzw. 2015 existierenden Formulare für die Zwangsvollstreckung wurden durch das Bundesministerium der Justiz im Jahr 2022 umfassend überarbeitet und werden voraussichtlich 2024 erneut aktualisiert (mehr dazu unten).

Was hat sich bisher geändert? Zum einen wurden die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und die alte Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung aufgehoben und eine gänzlich neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) erlassen, die 8 neue Pflichtformulare einführt.  

Zum anderen wurden Layout, Inhalt, Struktur und Systematik der Formulare umfassend überarbeitet.

+++AKTUELL 29.11.2023+++ Nach Chaos in der Gesetzgebung und drei verschiedenen Referentenentwürfen: Bundesrat genehmigt am 24.11.2023 die ZVFV-AendVO mit geänderten Übergangsfristen. Hier klicken und den aktuellen Stand zur ZVFV-AendVO erfahren.

 

Ab wann müssen die neuen Zwangsvollstreckungsformulare genutzt werden?

Die neue Verordnung in der Ursprungsversion ist am 22. Dezember 2022 in Kraft getreten. Die Nutzung der neuen Formulare ist grundsätzlich verbindlich. Die neuen Formulare konnten sofort (ab 22.12.22) genutzt werden. Ursprünglich gab es eine Übergangsregel, nach der sie erst ab dem 1.12.2023 zwingend zu nutzen sind. Diese Übergangsregel ist überarbeitet worden und wurde mittlerweile mit Zustimmung des Bundesrats verlängert bis zum 31. August 2024.

Bei den Formularen handelt sich um Pflichtformulare für

  • den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
  • den Antrag für einen Pfändungsbeschluss und Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und
  • den Antrag für Durchsuchungsanordnungen nach § 758a Abs. 1, Abs. 4 ZPO

Werden die Formulare noch einmal überarbeitet?

Am 3.8.2023 hat das BMJ einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV-AendVO) auf den Weg gebracht, der am 1.9.2023 sowie am 10.10.2023 jeweils noch einmal aktualisiert wurde und die oben erwähnte längere Übergangsregel enthält.

Mit dem Referentenentwurf sollten ursprünglich außerdem die gerade neu eingeführten Formulare wegen handwerklicher Fehler noch einmal überarbeitet werden.

Diese Bereinigung wurde nun zunächst gestoppt und soll erst später in einem gesonderten weiteren Verfahren zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung aufgegriffen werden. Hier mehr erfahren.

 

Aktuelle Formulare 2023/2024 für die Zwangsvollstreckung sind komplett geändert

Die aktuell gültigen Formulare Zwangsvollstreckung wurden nicht nur „ein bisschen“ angepasst, sondern komplett geändert. Alle Formulare wurden neu gruppiert, gestaltet und inhaltlich geändert.

Dabei wurden das Layout, der Inhalt, die Struktur und die Systematik der seit 2014 bzw. 2016 unveränderten Formulare umfassend überarbeitet. Hierdurch soll u.a. die Nutzerfreundlichkeit sowie die Möglichkeiten der digitalen Nutzung verbessert werden.

Die Formulare wurden außerdem inhaltlich aktualisiert. Seit der letzten Überarbeitung der Formulare sind mehrere Rechtsvorschriften geändert worden, auf die die Formulare Bezug nehmen. Darüber hinaus wurden Hinweise aus der Praxis aufgegriffen und bisherige Unzulänglichkeiten der Formulare beseitigt.

 

Neue ZV Pflichtformulare sorgen für Arbeit

Aber schon jetzt ist abzusehen: Die Zwangsvollstreckungsformulare werden in der neuen Fassung dem Gläubiger mehr Arbeit abverlangen als die derzeitigen.

Zum einen wird mehr anzukreuzen sein als bisher. Zum anderen ist erkennbar, dass Mängel der jetzigen Formulare weiterhin Bestand haben und neue hinzukommen werden. Die Formulare weichen außerdem sowohl im Umfang als auch in der Darstellung erheblich von den gegenwärtigen Formularen ab.

Die neuen amtlichen Formulare stellen jeden, der mit der Zwangsvollstreckung befasst ist, vor Herausforderungen!

Achtung: Alle Formulare sind mit vielen Ankreuzmöglichkeiten versehen. Es wird daher zu einem erhöhten Zeitaufwand beim Ausfüllen kommen. Erschwert wird dies auch durch das völlig veränderte Layout, sowie die Tatsache, dass es im Bereich der Forderungsvollstreckung nur noch ein einziges Formular gibt.

 

Allen neuen Formularen ist gemeinsam, dass viele sog. Kontrollkästchen, d.h. Ankreuzmöglichkeiten vorhanden sind. Damit steigt im Einzelfall die Gefahr, dass bestimmte Möglichkeiten nicht angekreuzt werden und daher potenzielle Regressfallen drohen.

Damit daher für Gläubiger frühzeitig eine praktische Routine entsteht, ist es sinnvoll sich jetzt schon mit den Novellierungen eingehend zu beschäftigen und daher ausschließlich die neuen Formulare zu benutzen, auch wenn übergangsmäßig noch die alten Formulare verwendet werden dürfen.

Die rechtliche Basis: Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) und Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV-AendVO) als Gesetzestext

 

Aktuelles: Weitere Neuigkeiten rund um die Zwangsvollstreckung

Im vergangenen Jahr gab es neben der neuen ZVFV weitere gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen für die Zwangsvollstreckung. Diese haben wir im folgenden Beitrag für Sie zusammengefasst. Hier klicken und weiterlesen.

Weitere Beiträge zum Thema Zwangsvollstreckung:

 

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