Ihr Nutzen auf einen Blick
- Fundierte Einführung in die Istanbul-Konvention und ihre Bedeutung für das deutsche Recht
- Überblick über aktuelle Rechtsprechung zum Gewaltschutz
- Konkrete Argumentationsstrategien für Gewaltschutz-, Familien- und Strafverfahren
- Praxisberichte: Wo die Konvention wirkt – und wo sie an Grenzen stößt
- Praxiserprobte Tipps zur Fallauswahl und Mandatsführung
- Erfahrungsberichte aus der anwaltlichen Praxis
- Interaktiv: Sie erhalten Gelegenheit, individuelle Fragen an die Referentin zu stellen
- Vortragsunterlagen und Skript inklusive
- Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind keine rein nationalen Rechtsthemen – und dennoch bleibt die Istanbul-Konvention in der deutschen Anwaltspraxis oft ungenutzt. Dabei ist sie längst geltendes Recht und entfaltet in der richtigen Hand echte Wirkung!
Deutschland hat die Istanbul-Konvention des Europarats 2018 ratifiziert. Seither verpflichtet sie den Staat zu umfassenden Schutzmaßnahmen, einer wirksamen Strafverfolgung und einer opferzentrierten Verfahrensgestaltung. Doch wie weit reicht diese Verpflichtung wirklich? Und wie lässt sie sich in konkreten Mandaten – im Gewaltschutzverfahren, im Straf- oder im Familienrecht – fruchtbar machen?
Die Rechtsprechung zeigt: Wer die Konvention kennt und gezielt argumentiert, kann staatliche Schutzpflichten einfordern, Behördenfehler rügen und Verfahren zugunsten der Mandantschaft wenden. Doch dafür braucht es mehr als einen Verweis auf Artikel 1 – es braucht ein solides Verständnis der Systematik, der relevanten Normen und ihrer praktischen Reichweite in der deutschen Rechtsordnung.
In diesem Webinar vermittelt Rechtsanwältin Nicole Rinau, ausgewiesene Expertin im Gewaltschutzrecht, fundiert und praxisnah, wie die Istanbul-Konvention in der anwaltlichen Arbeit eingesetzt werden kann. Anhand von Rechtsprechungsbeispielen und Praxisberichten zeigt sie, in welchen Fallgestaltungen die Konvention besonders wirksam ist, wo ihre Grenzen liegen und wie Mandate entsprechend positioniert werden. Die detaillierten Seminarunterlagen ermöglichen die individuelle Nachbereitung und geben Sicherheit bei der konkreten Mandatsbearbeitung.
Incl. Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO.
Die Inhalte des Webinars:
Grundlagen der Istanbul-Konvention
- Entstehungsgeschichte, Ratifikation und innerstaatlicher Rang
- Systematik und zentrale Schutzpflichten des Übereinkommens
- Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
- Verhältnis zu nationalem Recht und zur EMRK
Staatliche Schutz- und Handlungspflichten
- Prävention, Schutz, Strafverfolgung und integrierte Maßnahmen (4-Säulen-Modell)
- Pflichten bei Strafverfolgung und Verfahrensgestaltung
- Anforderungen an Behörden: Polizei, Jugendamt, Gerichte
- Haftung des Staates bei Schutzversagen
Rechtsprechung zur Istanbul-Konvention
- EGMR-Urteile zu staatlichen Schutzpflichten bei häuslicher Gewalt
- Anwendung durch deutsche Gerichte: BGH und OLG-Rechtsprechung im Überblick
- Einfluss auf Gewaltschutz-, Sorge- und Umgangsverfahren
- Fallstricke und offene Rechtsfragen
Praxiseinsatz in der anwaltlichen Vertretung
- In welchen Fällen lohnt sich die Argumentation mit der Konvention?
- Konkrete Argumentationsstrategien im Gewaltschutzverfahren
- Nutzung im Strafverfahren: Nebenklage, Opferschutz, Verfahrensrechte
- Schnittstellen zum Familienrecht: Sorge, Umgang, Kindesschutz
- Ausländerrecht und Aufenthaltsschutz bei Gewaltbetroffenen
Grenzen und Kritik
- Wo die Konvention (noch) nicht wirkt: Umsetzungsdefizite in Deutschland
- Realpolitische Grenzen und anwaltliche Reaktionsmöglichkeiten
Mandantenkommunikation und Dokumentation
- Erklärung völkerrechtlicher Argumente gegenüber der Mandantschaft
- Dokumentation und Beweissicherung im Kontext der Konvention
- Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und interdisziplinären Netzwerken
Die Referentin
Nicole Rinau, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin Sozialrecht in Berlin und wiederkehrend gelistet als Focus-Top-Anwältin Familienrecht
Zielgruppe
(Fach-)Anwälte und Anwältinnen für Familienrecht, (Fach-)Anwälte und Anwältinnen für Strafrecht